In Zusammenarbeit mit Freizügigkeitsstiftungen bietet Ihnen die Notenstein Privatbank AG die Möglichkeit, Ihr Freizügigkeitsguthaben nach Ihren Bedürfnissen im Rahmen der zur Auswahl stehenden Anlagestrategien sowie der gesetzlichen Vorschriften (BVV2) zu investieren.
Austrittsleistungen aus der Pensionskasse, die vor Eintreten der Vorsorgefälle Pensionierung, Invalidität oder Tod entstehen, werden als Freizügigkeitsleistungen überwiesen. Eine Freizügigkeitsstiftung braucht es in Fällen, in denen der Übertrag auf eine neue Vorsorgeeinrichtung nur beschränkt oder nicht möglich ist, zum Beispiel beim Unterbruch der Erwerbstätigkeit (Weiterbildung, Auslandaufenthalt, Arbeitslosigkeit), beim Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit, beim Übertrag einer Scheidungsabfindung oder bei definitivem Wegzug ins Ausland.
Im Rahmen der BVV2-Richtlinien und gestützt auf die Notenstein-Anlagemethode können Sie aus den zur Auswahl stehenden Anlagestrategien eine auf Ihre persönliche Risikofähigkeit und -bereitschaft ausgerichtete Strategie wählen. Im weiteren können Sie Ihre Vorsorgegelder je nach Situation aufeinander abstimmen und somit steuerlich optimieren.
Durch die Zusammenarbeit mit Freizügigkeitsstiftungen mit Sitz im Kanton Schwyz nutzen Sie gleichzeitig das attraktive fiskalische Umfeld optimal.
Unsere strategischen Partner für Freizügigkeitslösungen:
– PensFree Freizügigkeitsstiftung
– Elite Freizügigkeitsstiftung
– Freizügigkeitsstiftung Independent
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